ab 8.6.2020: Anhebung der Mindesthonorare !!! Coronabedingt sind die Fallzahlen im Sitzdienst zuletzt um etwa 50% eingebrochen. Deshalb sind die Poolärzte nicht mehr bereit, zu den bisherigen Mindesthonoraren von ca. 35 € pro Stunde Dienste zu übernehmen. Der Vorstand musste deshalb den Forderungen nachkommen und das Mindesthonorar auf 50 € je Stunde anheben. Das gilt für Sitz- und Fahrdienste tagsüber, in der Nacht ändert sich am Sockelhonorar von 300 € nichts.